Haftpflichtversicherung für Gnadenbrotpferde
Gnadenbrotpferde sind Pferde, die unabhängig von Ihrem Alter nicht mehr für Zucht- und/oder Sportzwecke genutzt werden. In der Regal stehen sie, ähnlich wie Zuchtpferde, den ganzen Tag auf der Weide. Doch auch hier lauem vermeintliche “Gefahren”, die ungeahnte Verhalten bei Pferden verursachen. Die Haftpflichtversicherung gibt ihnen zumindest für die finanzielle Absicherung von Schäden an Dritten ein Gefühl der Sicherheit.
Deckungssumme:
20.000.000,- €
(pauschal Personen-, Sach- und Vermögensschäden), ohne Selbstbeteiligung und inkl. Mietsachschäden, auch an geliehenen Anhängern (Be- und Entladeschäden)
Die genannten Prämien verstehen sich inklusive 19% Versicherungssteuer.
4,28 € (monatlich)
In Reiterkreisen eine gängige Praxis…wenn man keinen eigenen Anhänger zum Transportieren seines Pferdes hat, fragt man jemanden, der einen hat!
Wie sieht es aber mit der versicherungstechnischen Seite aus?
Fakt ist, jeder Pferdeanhänger sollte seit 2002 eine Haftpflichtversicherung haben, denn es gilt im Schadensfall das Gesetz, Zugfahrzeug und die Haftpflicht des Anhängers teilen sich den Schaden und die daraus entstehenden Kosten.
Nun gibt es noch mehr Fragen, welche zu berücksichtigen sind: Wer zahlt den Schaden, wenn das Pferd den Anhänger beschädigt?
Bei vielen Tierhalterhaftpflichtverträgen sind Schäden an geliehenen Anhängern nicht mitversichert, deshalb sollte sich jeder genau mit den Bedingungen seiner Versicherung auseinandersetzen. (Bei uns sind Be-und Entladeschäden am Anhänger mitversichert.)
Wer kommt für einen eventuellen Schaden am Pferd auf, wenn es sich durch einen Mangel am Anhänger verletzt? Wer kommt für die Kosten bei Unfall auf, die durch den geliehenen defekten Anhänger entstehen?
Hier muss man erst einmal schauen, wurde der Anhänger entgeltlich oder unentgeltlich gemietet.
Bei unentgeltlichem Verleih, dem sogenannten Freundschaftsdienst, haftet der Verleiher nur bei Vorsatz, somit nur, wenn der Besitzer des Anhängers von dem Schaden wusste.
Somit sollte man vor Fahrantritt den Anhänger auf seine Funktionalität prüfen, damit ein Schaden gar nicht erst entsteht.
Bei entgeltlichem Verleih wird es rechtlich als Vermietung bezeichnet.
Wer vermietet, der ist dazu verpflichtet, dass sich der Anhänger in einem geeigneten Zustand befindet, da er für Mängel, welche zum Zeitpunkt der Überlassung vorhanden sind, haftet.
Habt Ihr weitere Fragen, auch zu anderen Themen? Dann zögert nicht und kontaktiert uns gerne.
Ihr Kontakt zu uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Tel.: 0381-5194933
Rufen Sie uns gerne an. Wenn Sie Fragen zu unseren Versicherungen haben, eine passende nicht gefunden haben, oder Fragen zu unseren Prämien haben, rufen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Anruf und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.