Mit uns eine erfolgreiche Absicherung. Ihr Spezialist für Pferde, Hunde und Katzen.
  • 20 Mio. Deckungssumme für Personen-/ Sach-/ und Vermögensschäden
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Flur /weideschäden
  • Mietsachschäden / Be- und Entladeschäden an geliehenen Anhängern
  • Übergegangene Regressansprüche
  • Fohlen bis zur nächsten Hauptfälligkeit bei der Mutterstute mitversichert
  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Haftpflichtversicherung für Zucht- und Aufzuchtpferde

Zuchtpferde sind alle Pferde, die nur für den Zuchtzweck eingesetzt werden. Hengste müssen von einem Verband gekört/anerkannt sein. Bei Deckhengsten ist das Verletzungsrisiko an der zu bedeckenden Stute, sowohl beim gewollten als auch beim ungewollten Deckakt versichert. Beim Antrag auf Pferdeversicherung muss das Zuchtrisiko mit angegeben werden.
Aufzuchtpferde sind alle Pferde bis zum 3. Lebensjahr, wenn nicht vorher mit dem Reit- und/oder Fahrtraining angefangen wurde. Beim Erreichen des 3. Lebensjahres wird das Pferd nach Absprache zum Reit- und Sportpferd umgeschrieben. Fohlen sind meldepflichtig und bis zum Absetzen über die Mutterstute mitversichert. Spätestens aber zum 01.11. des Geburtsjahres müssen Fohlen eigenständig versichert werden.

Deckungssumme:

20.000.000,- €
(pauschal Personen-, Sach- und Vermögensschäden), ohne Selbstbeteiligung und inkl. Mietsachschäden, auch an geliehenen Anhängern (Be- und Entladeschäden)

Die genannten Prämien verstehen sich inklusive 19% Versicherungssteuer.

 

4,28 € (monatlich)

Der Anhängerverleih

In Reiterkreisen eine gängige Praxis…wenn man keinen eigenen Anhänger zum Transportieren seines Pferdes hat, fragt man jemanden, der einen hat!

Wie sieht es aber mit der versicherungstechnischen Seite aus?

Fakt ist, jeder Pferdeanhänger sollte seit 2002 eine Haftpflichtversicherung haben, denn es gilt im Schadensfall das Gesetz, Zugfahrzeug und die Haftpflicht des Anhängers teilen sich den Schaden und die daraus entstehenden Kosten.

Nun gibt es noch mehr Fragen, welche zu berücksichtigen sind: Wer zahlt den Schaden, wenn das Pferd den Anhänger beschädigt?

Bei vielen Tierhalterhaftpflichtverträgen sind Schäden an geliehenen Anhängern nicht mitversichert, deshalb sollte sich jeder genau mit den Bedingungen seiner Versicherung auseinandersetzen. (Bei uns sind Be-und Entladeschäden am Anhänger mitversichert.)

Wer kommt für einen eventuellen Schaden am Pferd auf, wenn es sich durch einen Mangel am Anhänger verletzt? Wer kommt für die Kosten bei Unfall auf, die durch den geliehenen defekten Anhänger entstehen?

Hier muss man erst einmal schauen, wurde der Anhänger entgeltlich oder unentgeltlich gemietet.

Bei unentgeltlichem Verleih, dem sogenannten Freundschaftsdienst, haftet der Verleiher nur bei Vorsatz, somit nur, wenn der Besitzer des Anhängers von dem Schaden wusste.

Somit sollte man vor Fahrantritt den Anhänger auf seine Funktionalität prüfen, damit ein Schaden gar nicht erst entsteht.

Bei entgeltlichem Verleih wird es rechtlich als Vermietung bezeichnet.

Wer vermietet, der ist dazu verpflichtet, dass sich der Anhänger in einem geeigneten Zustand befindet, da er für Mängel, welche zum Zeitpunkt der Überlassung vorhanden sind, haftet.

Habt Ihr weitere Fragen, auch zu anderen Themen? Dann zögert nicht und kontaktiert uns gerne.

Ihr Kontakt zu uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Tel.: 0381-5194933

Rufen Sie uns gerne an. Wenn Sie Fragen zu unseren Versicherungen haben, eine passende nicht gefunden haben, oder Fragen zu unseren Prämien haben, rufen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Anruf und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

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